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Heilerziehungspfleger

Kurzüberblick: Berufsbild Heilerziehungspfleger (m/w/d)

Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden bei der Bewältigung ihres Alltags.

Wo kann man als Heilerziehungspfleger arbeiten?

  •  Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
  • in ambulanten Diensten
  • in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • in Kindertageseinrichtungen
  • an Schulen

Welchen Tätigkeiten geht ein Heilerziehungspfleger nach?

  • Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern
  • Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen

Individuelle Entwicklung

  • Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen  Bereich, erstellen und umsetzen
  • Pädagogische Maßnahmen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
  • Therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
  • Berufliche Eingliederung – auch auf dem freien Arbeitsmarkt – unterstützen
  • Eigenverantwortlichkeit der Menschen mit Behinderung durch geeignete Maßnahmen stärken
  • Selbstständig lebende Menschen mit Behinderung individuell betreuen
  • Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen

Pflegen und betreuen

  • Menschen mit Behinderung in allen Situationen des Alltags helfen und unterstützen
  • Menschen mit Behinderung weitestgehende Selbstständigkeit ermöglichen
  • Für Hygiene und Bekleidung der Menschen mit Behinderung sorgen
  • Maßnahmen der Grundpflege bei kranken und bettlägerigen Menschen durchführen
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
  • Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
  • Der Aufsichtspflicht nachkommen
  • Maßnahmen, Hilfe- und Begleitprozesse dokumentieren, z.B. Medikamentengabe, Tagesabläufe oder besondere Vorkommnisse

Über welche Soft Skills sollte ein Heilerziehungspfleger verfügen?

  • Beobachtungsgenauigkeit
  • Empathie
  • Handgeschick
  • Merkfähigkeit

Wie läuft eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ab?

  • Voraussetzung: je nach Bundesland mittlerer Schulabschluss plus einjähriges Vorpraktikum oder Ausbildung als Heilerziehungspflegehelfer, Sozialassistent, Kinderpfleger
  • Die Ausbildung geht über 3 Jahre
  • Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet
  • Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet
  • Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet. Praktikumsvergütung im Anerkennungsjahr: 780 bis 1.571 Euro

Ausbildungsablauf:

  • Unterstufe der schulischen Ausbildung mit Praktika (Dauer: 1 Jahr)
  • Oberstufe der schulischen Ausbildung mit Praktika (insgesamt 16 Wochen in 2 Jahren – Dauer 1 Jahr)
  • staatliche Abschlussprüfung (schriftlich und ggf. mündlich)
  • Berufspraktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, in der Regel 12 Monate
  • Kolloquium in der Schule – daraus resultierend die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Fremdsprache (Englisch)

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung

Heilerziehungspflegerische Methoden

  • Kreativ-musischer Bereich
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich
  • Gesundheits-/bewegungsorientierter Bereich
  • Organisatorisch-technologischer Bereich

weitere Unterrichtsfächer

  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das darf in der Bewerbung auf die Position eines Heilerziehungspflegers nicht fehlen:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

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