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Jobprofil

Gesundheitspfleger und Krankenpfleger

Kurzüberblick Berufsbild Gesundheitspfleger & Krankenpfleger (m/w/d) 

Gesundheits- und Krankenpfleger betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen. Sie führen ärztlich verordnete Maßnahmen durch und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen. Sie sind verantwortlich für die Bedienung und Überwachung medizinischer Apparate.

Wo kann man als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten?

  • in Krankenhäusern
  • in Arztpraxen und Dialysezentren 
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Wohngemeinschaften
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Tagespflege
  • in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern
  • in Hospizen
  • in Rehabilitationskliniken
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • in Gesundheitsämtern
  • in Beratungsstellen und Pflegestützpunkten

Dialysezentrum: Dialyse (auch Blutwäsche oder künstliche Niere genannt) ist ein Verfahren zur Blutentgiftung und –entwässerung. Dabei wird durch ein Dialysegerät außerhalb des Körpers die Funktion der Nieren übernommen: Das Blut wird gefiltert und gereinigt, Flüssigkeit und Giftstoffe entzogen und danach dem Körper wieder zugeführt. Dieses Verfahren findet in speziellen Praxen (Dialysezentren) statt.

Pflegestützpunkt: Pflegestützpunkte sind örtliche Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige hinsichtlich notwendiger Hilfe bei eingetretener Pflegebedürftigkeit unterstützen und beraten. Themen sind beispielsweise der altengerechte Umbau einer Wohnung oder die Suche eines geeigneten Pflegeplatzes.

 

Welchen Tätigkeiten geht ein Gesundheits- und Krankenpfleger nach?

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung (z. B. Blutabnahmen)
  • Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen
  • Beratung

Grundpflege

Grundpflege ist die Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie etwa bei der Körperpflege, Ernährung und An- und Ausziehen der Kleidung.

Körperpflege

Körperpflege ist die Pflege der Haut, Haare und Nägel, sowie die Zahn- und Mundpflege. Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit, der Verhütung von Krankheiten und Steigerung des Wohlbefindens.

Ernährung

Ernährung ist die Aufnahme von Stoffen, die in der Nahrung in fester, flüssiger, gasförmiger oder gelöster Form vorliegen. Diese Stoffe sind Voraussetzung, dass Körpersubstanz aufgebaut und erneuert und der Energiebedarf für alle Lebensvorgänge gedeckt werden kann.

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege gehört das Wechseln von Verbänden, Gabe von Injektionen und Infusionen, Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Vorgabe.

Verbandwechsel

Unter Verbandwechsel versteht man den Wechsel einer Wundauflage um eine Wunde zu begutachten, zu reinigen und gegebenenfalls lokale Medikamente einzugeben. Wunden sind Hautdefekte unterschiedlicher Größe und Tiefe, die zum Schutz und zur Förderung der Wundheilung abgedeckt werden. Diese Maßnahme findet nach ärztlicher Anordnung und unter besonderen hygienischen Bedingungen statt (Durchführung von hygienischer Händedesinfektion, Anziehen von sterilen Handschuhen, steriles Wundmaterial, steriles Arbeiten an der Wunde). 

Injektion

Gabe eines Medikamentes mittels Hohlnadel (Kanüle) und Spritze durch die Haut.

Infusion

Unter Infusion versteht man das langsame, meist tropfenweise eingeben von Flüssigkeitsmengen in den Körper nach ärztlicher Anordnung.

Verabreichen von Medikamenten

Das Verabreichen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe die durch Pflegefachkräfte durchgeführt wird. Zum Richten von Medikamenten wird sich an der 6-R-Regel orientiert:

  • richtiger Patient
  • richtige Zeit
  • richtiger Wirkstoff / Medikament
  • richtige Dosis
  • richtige Applikationsform
  • richtige Dokumentation

Beratung

Ermittlung des Pflegebedarfs, Planung, Koordination und Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen. 

Pflegebedarf

Pflegebedarf ist die Gesamtheit der Hilfen, die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung beim Waschen oder Duschen, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen aus dem Bett, bei der Essensaufnahme usw. Bei der Erfassung des Pflegebedarfs durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen in dem jeweiligen Bereich ermittelt. Begutachtet werden unter anderem die Bereiche der Mobilität (z. B. sich selbstständig fortbewegen) und Selbstversorgung (z. B. selbstständig Körperpflege durchführen). Die Ergebnisse der Begutachtung sind Grundlage für die Übernahme der pflegerischen Leistungen der Pflegekassen.

Über welche Soft Skills sollte ein Gesundheits- und Krankenpfleger verfügen?

Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, sind die folgenden Soft Skills bei der Ausübung des Berufes unbedingt notwendig:

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit

Einfühlungsvermögen: Einfühlungsvermögen ist die Fähigkeit sich in die Situation eines anderen Menschen einfühlen zu können.

Verantwortungsbewusstsein: Unter Verantwortungsbewusstsein versteht man, dass der Mensch für sein aktives Tun oder auch Unterlassen einsteht, sich also verantwortlich fühlt. 

Kommunikationsfähigkeit: Kommunikationsfähigkeit ist die Fähigkeit konstruktiv, effektiv und bewusst zu kommunizieren. Kommunikation ist der Austausch von Informationen auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Sprechen, Schreiben) und kann verbal oder nonverbal stattfinden. Verbale Kommunikation ist die Kommunikation mit dem gesprochenen Wort, nonverbale Kommunikation findet über die Wahrnehmung von Gestik, Mimik oder Körperhaltung statt. Gerade diese Aspekte sind für den Altenpfleger wichtig, da nicht alle (alte) Menschen in der Lage sind, sich verbal äußern zu können.

Welche Qualifikationen sollte ein Gesundheits- und Krankenpfleger mitbringen?

  • Mittlerer Schulabschluss 
  • oder eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung 
  • oder Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren 
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens zweijähriger Dauer.

Wie läuft eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ab?

Seit dem 01.01.2020 gilt: Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann“ / „Pflegefachfrau“. Im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit Vertiefungsbereiche in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege, der stationären Akutversorgung oder der pädiatrischen Versorgung zu wählen.

Somit werden die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Dieser Berufsabschluss wird in ganz Europa automatisch anerkannt.

In den unterschiedlichen Ausbildungsdritteln werden die notwendigen Kompetenzen für pflegeberufliches Handeln in unterschiedlichen Pflegesituationen erlernt. Dabei werden im ersten Ausbildungsdrittel Menschen mit geringem Grad an Pflegebedürftigkeit und hohem Grad an Ressourcen unterstützt, je weiter die Ausbildung fortschreitet, desto höher sind die Anforderungen. Im dritten Ausbildungsdrittel erfolgt der Kompetenzerwerb in der Versorgung von Menschen mit hohem Grad an Pflegebedürftigkeit, schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und hoher gesundheitlicher Instabilität mit Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen.

Die praktische Ausbildung findet in der stationären Akutpflege (z. B. Krankenhaus), stationären Altenpflege (z. b. Altenpflegeeinrichtung), ambulanten Pflege (z. B. ambulanter Pflegedienst) statt. Zudem erfolgt sie in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung, in der Rehabilitation, palliativen Versorgung und Pflegeberatung.

Ausbildungsvergütung

  1. Ausbildungsdrittel  etwa 1.100 Euro 
  2. Ausbildungsdrittel etwa 1.150 Euro 
  3. Ausbildungsdrittel etwa 1.250 Euro

Die Ausbildungsgehälter sind lediglich Anhaltswerte, sie variieren je nach Träger und Bundesland.

Das darf in der Bewerbung auf die Position eines Gesundheits- und Krankenpflegers nicht fehlen:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

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